LEISTUNGEN PREISE

Die Entgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekasse, Sozialhilfeträgern) und dem Träger der Einrichtung festgelegt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden. Die Preisbestandteile sind:

  • Entgelt für Unterkunft (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)
  • Entgelt für Verpflegung (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)
  • Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen (inkl. soziale Betreuung und Ausbildungsumlage)
  • Entgelt für Investitionsaufwendungen
ab dem 01.10.2023 gelten folgende Preise:
Pflegegrad Tagessatz €
(incl. Ausbildungsumlage 2,04 €)
Pflegesatz €
(incl. Ausbildungsumlage 2,04 €)
Monatspauschale € Anteil Pflegekasse € Eigenanteil €
2 130,72 74,49 3.976,50 770,00 3.206,50
3 146,89 90,66 4.468,39 1.262,00 3.206,39
4 163,76 107,53 4.981,58 1.775,00 3.206,58
5 171,32 115,09 5.211,55 2.005,00 3.206,55
Hotelkosten (Unterkunft und Verpflegung) 36,13 € täglich
Investitionskosten (Selbstzahler) 20,10 € täglich

Sozialhilfeempfänger zahlen 18,76 € an Investitionskosten

Ab dem 01.01.2022 zahlt Ihre Pflegekasse einen Leistungszuschuss zu Ihren Pflegeleistungen.

Dieser errechnet sich danach, wie lange Sie bereits in einer stationären Einrichtung leben: 

 15 % im 1. Jahr                    (ca. 224,40 €)
30 % mehr als 12 Monate   (ca. 448,80 €)
50 % mehr als 24 Monate   (ca. 747,99 €)
75 % mehr als 36 Monate   (ca. 1.121,99 €)

Bei geringen Einkommen kann Pflegewohngeld beantragt werden.
Für verbleibende Restbeträge ist das Beantragen von Zuschüssen möglich.

Bitte setzen Sie sich hierfür mit dem Kreis Sozialamt 04821 69-422 in Verbindung.

Informationen zu Leistungsentgelte

Natürlich sind auch bei uns Preiserhöhungen nicht ausgeschlossen. Dies kann der Fall sein, wenn Ihr individueller Betreuungs- und Pflegebedarf so zunimmt, dass die Pflegekasse für Sie eine höhere Pflegestufe feststellt und wir Sie rechtzeitig über diese Veränderung informiert haben.

Dann gibt es selbstverständlich auch die „normale“ Preiserhöhung. Die Entgelte werden immer für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem Träger der Einrichtung, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Sätze neu verhandelt werden, wenn Einkaufspreise oder Personalkosten nachweislich gestiegen sind oder eine Steigerung absehbar ist. Diese Erhöhung muss Ihnen vier Wochen vorher angekündigt werden.

 

Kurzzeitpflege

Wir übernehmen ebenso Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt sowie Urlaubs- und Verhinderungspflege.