LEISTUNGEN PREISE
ab dem 01.09.2018 gelten folgende Preise:
Pflegegrad | Tagessatz € | Pflegesatz € | Monatspauschale € | Krankenkasse € | Eigenanteil € |
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0 | 70,51 | 26,48 | 2.141,91 | 2.144,91 | |
1 | 73,96 | 29,93 | 2.249,86 | 125,00 | 2.124,86 |
2 | 82,40 | 38,37 | 2.506,61 | 770,00 | 1.736,61 |
3 | 98,58 | 54,55 | 2.998,80 | 1.262,00 | 1.736,80 |
4 | 115,44 | 71,41 | 3.511,68 | 1.775,00 | 1.736,68 |
5 | 123,00 | 78,97 | 3.741,66 | 2.005,00 | 1.736,66 |
Hotelkosten | 23,93 € | täglich |
Investitionskosten (Selbstzahler) | 20,10 € | täglich |
Sozialhilfeempfänger zahlen 18,76 € an Investitionskosten
Bei einem Einkommen unter 1.388,52 € kann Pflegewohngeld beantragt werden.
Für verbleibende Restbeträge ist das Beantragen verschiedener Zuschüsse möglich.
Informationen zu Leistungsentgelte
Natürlich sind auch bei uns Preiserhöhungen nicht ausgeschlossen. Dies kann der Fall sein, wenn Ihr individueller Betreuungs- und Pflegebedarf so zunimmt, dass die Pflegekasse für Sie eine höhere Pflegestufe feststellt und wir Sie rechtzeitig über diese Veränderung informiert haben.
Dann gibt es selbstverständlich auch die „normale“ Preiserhöhung. Die Entgelte werden immer für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem Träger der Einrichtung, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Sätze neu verhandelt werden, wenn Einkaufspreise oder Personalkosten nachweislich gestiegen sind oder eine Steigerung absehbar ist. Diese Erhöhung muss Ihnen vier Wochen vorher angekündigt werden.
Kurzzeitpflege
Wir übernehmen ebenso Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt sowie Urlaubs- und Verhinderungspflege.